Buchempfehlung und Pressestimmen zu Heinrich Hannover: „Die Republik vor Gericht“

Heinrich Hannover,  Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts

Die Republik vor Gericht Band 1 (1954 – 1974), Band 2 (1975-1995)

Aufbau Verlag, Berlin

In diesen beiden Büchern berichtet der bekannte Rechtsanwalt und Kinderbuchautor Heinrich Hannover aus seiner lebenslangen Erfahrung als Strafverteidiger vor deutschen Gerichten über die Praxis des Justizapparates. Diese Bücher zeichnen sich durch eine klare und anschauliche Sprache aus und machen auch dem juristischen Laien verständlich, warum nicht die Gerechtigkeit, sondern der Rechtsstaat, wie ihn die Obrigkeit jeweils definiert, von der Justiz durchgesetzt wird.  

 

Pressestimmen zu diesen Büchern:

Dieser Erinnerungsband ist ein spannungsreiches Lehrbuch nicht nur für Juristen – es ist ein Stück notwendiger, gegen den Strich gebürsteter Zeitgeschichte. Es meidet die postmoderne Larmoyanz bequemer Resignation, es kann im Gegenteil wütend machen, zu Hinsehen und eigener Einmischung motivieren.

Hans-Detlev von Kirchbach

WDR 3 26.08.1998

 

Man kann diese Lebenserinnerungen wie eine Serie aufregender Kriminalgeschichten lesen, zumal Hannover auch einige gänzlich unpolitische Mordprozesse aufgenommen hat. Als erfolgreicher Kinderbuchautor schreibt Hannover eine klare, schnörkellose und anschauliche Sprache. Zuweilen spürt man noch den Pulverdampf der in politischen Verfahren fast unvermeidbaren ideologischen Auseinandersetzungen und ihrer Vereinfachungen. Man kann sie getrost zum grobkörnigen Kolorit dieses Prozessgenres zählen. Wichtig ist, dass sich in diesen Fällen eine Facette der Geschichte der Bundesrepublik spiegelt, wie sie „der Anwalt der kleinen Leute, der politisch oder religiös verfemten Minderheiten“ (so die Selbstqualifikation des Autors) wahrgenommen hat. Jedenfalls werden die Memoiren Hannovers unter den Quellen zu einer noch zu schreibenden Justizgeschichte und speziell zu einer Geschichte der politischen Strafjustiz der Bundesrepublik nicht fehlen dürfen.

Ulrich Preuß

Frankfurter Allgemeine Zeitung,22.02.2000

 

Hannover ermöglicht mit seinen Erinnerungen einen informativen rechtsgeschichtlichen Einblick in die strafrechtliche Praxis der Bundesrepublik. Sie bieten wichtigen Lernstoff für junge Juristen, illustrierendes Material für Historiker und spannende Lektüre für alle Leser.

Klaus Eschen

Neue Justiz,3/2000

 

Hannover rollt in „Die Republik vor Gericht – Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts“ 50 Jahre seiner Juristenkarriere auf. Er ist ein erbarmungsloser Chronist der Bundesrepublik. Seine Plädoyers geraten oft zu ätzenden Abrechnungen mit seinen Prozessgegnern. Hannover schafft es, die eigentümliche Atmosphäre eines Gerichtsverfahrens zum Leben zu erwecken.

Die Geschichte der Bundesrepublik wird hier aus einer anderen Perspektive geschildert, als dies in herkömmlichen Rückblicken der Fall ist. Hier müht sich nicht einer krampfhaft um Objektivität, sondern schildert historische Vorgänge aus der Blickrichtung des Verteidigers.

Stuttgarter Nachrichten,11.12.1999

 

Herausragend an diesem Buch ist die ruhige, unaufgeregte Art der Schilderung: Hier schreibt einer, der sich selbst treu geblieben ist, ohne dabei stehen geblieben oder gar verbohrt zu sein.

Darmstädter Echo,08.09.1999

 

„Man fragt sich, wie er so lange Strafverteidiger in politischen Verfahren sein konnte, ohne sich über die deutsche Justiz berufsunfähig zu ärgern“, schrieb Heinrich Senfft in diesem Blatt vor einem Jahr bei der Besprechung des ersten Bandes. Heinrich Hannover antwortet im letzten Kapitel des zweiten. Er habe nebenbei Kinderbücher geschrieben über das Pferd  Huppdiwupp und die Mücke Pieks. Das habe ihm über vieles hinweggeholfen. Es war aber nicht nur das. Er hat ja schon mal einen Klassiker geschrieben, 1966, mit seiner Frau Elisabeth, das Buch über die Justiz der Bundesrepublik. Er endet mit den Worten: „Denn man gibt ja die Hoffnung nicht auf, dass man auch mit Büchern dazu beitragen kann, die Welt zu verändern. Sie hat es nötig.“

Uwe Wesel

Die Zeit,Hamburg,14.10.1999

 

Nazi-Richter in den demokratischen Roben einer deshalb noch lange nicht demokratischen Bundesrepublik waren in den ersten Jahren Heinrich Hannovers unangenehmste Gegner, wovon sein erstes Buch handelte. Den unheimlicheren begegnete er später, als die leibhaftigen Braunen abgetreten waren.Was den zweiten Band seiner Erinnerungen so eindringlich macht, ist der Kampf des Bremer Anwalts gegen eine Geisteshaltung, die immer noch geprägt ist von einem fast totalitären Staatsverständnis – „ein rückwärtsgewandtes politisches Bewusstsein“ gepaart mit der offenbar berufsspezifischen „juristischen Spitzfindigkeit“, wie Hannover es für den Fall des Wiederaufnahmeverfahrens für Carl von Ossietzky beschreibt, das praktisch mit einer Bestätigung des Skandalurteils gegen den Friedenskämpfer endete.

Aber auch in unpolitischen Verfahren ortete Hannover den Hang von Staatsanwälten und Richtern, Prozesse als Machtspiele zu verstehen und mit allen juristischen Tricks demjenigen Bürger den Garaus zu machen, den die Volksmeinung negativ belegt hat, wie im dargelegten Fall des Nachtklubbesitzers Fokken. In ihm deckt der Bremer Anwalt außerdem eine grundlegende Schwäche des deutschen Rechtssystems auf: In Landsgerichtsverfahren wird weder ein Wortprotokoll geführt noch auch nur der der wesentliche Inhalt der Aussagen festgehalten. „Eine Blankovollmacht an die Gerichte, ins Urteil zu schreiben, was man will“, so Hannover, „und das geschieht öfter, als der biedere deutsche Justizgläubige sich träumen lässt“. Während in anderen Ländern noch nach Jahrzehnten Fehlurteile aufgrund der Protokolle nachgewiesen werden können, ist das in Deutschland nicht möglich, es sei denn, ein Verteidiger beherrscht, wie Hannover, die Kurzschrift und erstellt selbst ein Protokoll – um dann allerdings prompt „dem Einwand der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit ausgesetzt“ zu werden. Sonst bleibt dem Verteidiger nur, die richtige Wiedergabe der Beweisergebnisse in den Urteilsgründen zu bezweifeln – womit er sich schnell den Vorwurf der Rechtsbeugung und damit der Richterbeleidigung einhandelt.

 

Chancengleichheit vor Gericht? Nach Heinrich Hannovers beängstigenden Lebenserinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts mehr als zweifelhaft.

Wolfgang Gust

Neue Promenade, Herbst 1999

 

Diejenigen, die sich nach Minister Schilys Gesetzentwürfen zu Terroristenbekämpfung, Innere Sicherheit oder Zuwanderung über die um sich greifende Sprachlosigkeit Andersdenkender wundern, finden in Heinrich Hannovers Büchern „Die Republik vor Gericht 1954-1974“ und „Die Republik vor Gericht 1975-1995“ (Aufbau-Verlag, 496 S., 49,90 DM und 495 S., 49,90 DM) vielleicht eine Antwort. Das hatten wir nämlich schon einmal. Wie Schily auch, war Hannover Verteidiger von RAF-Größen, von Kriegsdienstverweigerern, „Kommunisten“ und anderen. Hannover wollte zur Quelle und schwamm immer gegen den Strom aus Opportunisten und anderen Feiglingen. Die beiden Bücher sind brandaktuell, beschreiben sie doch die Entwicklung unserer Gesellschaft aus dem Blickwinkel der Justiz. Hannover, einst Spross und heute Patriarch einer höchst respektablen Familie, war damals, wie Schily, einer der Felsen in der Brandung. Schily wurde Brandung, Hannover blieb Fels. Jedes der Bücher ist eine Perle, zusammen sind sie ein Schatz.

Hans-Olaf Henkel

7.12.2001