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Anlagenspiegel
und Chronologie:

Anlagen des Klägers

Anlage K 0 - Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

unbedingte Freigabe der Schadensersatzansprüche gegen die BVS vom Insolvenzverwalter an die ALG

Anlage K 1 - Eintragung der Aufbau-Verlag GmbH 1992 unter HRB 35991

laut Eintragung entstanden nach dem THG durch Umwandlung des Aufbau Verlag Berlin und Weimar

Anlage K 2 - Urteil des LG Frankfurt vom 18.11.2005

Abweisung der Klage der Aufbau-Verlag GmbH gegen Lunkewitz und Feststellung dessen Eigentums am Aufbau-Verlag

Anlage K3 - Urteil des OLG Frankfurt vom 17.08.2006

Zurückweisung der Berufung der Aufbau-Verlag GmbH und der BVS gegen das Urteil des LG Frankfurt. Feststellung der Eigentumsrechte des Kulturbunds bzw. Herrn Lunkewitz am Aufbau-Verlag

Anlage K 4 - Hinweisbeschuss des BGH vom 10.12.2007 zur Rechtssprechung des OLG Frankfurt

Feststellung des BGH, die Sache sei richtig entschieden, der Kulturbund habe seine Inhaberrechte am Aufbau-Verlag in der DDR nicht verloren und sie daher wirksam auf Herrn Lunkewitz übertragen können.

Anlage K5 - Streitwertfestsetzung des BGH

Der Streitwert dieses Verfahrens LG/OLG Frankfurt/BGH der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH gegen Herrn Bernd F. Lunkewitz wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt. 

Anlage K 6 - Zurückweisungbeschluss des BGH vom 03.03.2008

 Zurückweisung der Revision der Aufbau-Verlag GmbH und der BVS durch Beschluss des BGH

Anlage K 7 - Beschluss des AG Charlottenburg vom 02.06.2008

Erföffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens und Bestellung Herrn RA Voigt-Salus als vorläufiger Insolvenzverwalter

Anlage K 8 - Beschuss des AG Charlottenburg vom 01.07.2008

Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter, den Betrieb weiterzuführen

Anlage K 9 - Beschluss des AG Charlottenburg vom 01.09.2008

Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Anlage K10 - Vermerk der Unabhängigen Kommission vom 25.07.1991

Anfrage der UK nach dem Eigentum des Kulturbunds am Aufbau-Verlag und wie lange der Kulturbund die Gewinne des Verlages erhalten hat

Anlage K 11 - Vermerk der Unabhängigen Kommission vom 14.08.1991

Erneuerung der Anfrage vom 25.07.1991 mit handschriftlicher Erklärung "n.B." = nicht bekannt

Anlage K12 - notarielle Urkunde des Notars D. Müller vom 18.09.1991

Kaufvertrag über Geschäftsanteile Aufbau-Verlag GmbH i. A. und Rütten und Loening GmbH i. A. zwischen BVS und Investoren

Anlage K12a - Eintragung Rütten & Loening in HRB 37765

Fotokopie der HRB Eintragung Rütten & Loening GmbH i. A.

Anlage K 13 - Protokoll vom 05.03.1992 einer Besprechung der TLG am 27.02.1992

Die BVS, Herr Molinari, weist auf eine Entscheidung der Unabhängigen Kommission hin, dass es sich bei den Grundstücken des Aufbau-Verlages nicht um Parteivermögen handelte. 

Anlage K 14 - Grundbuchunterlagen Französische Strasse 32

Der Aufbau-Verlag Eigentümer der Grundstücke 

Anlage K15 - Vermerk der Unabhängigen Kommission vom 29.12.1992

begründeter Hinweis der Buchhalterin Frau Smalla, der Aufbau-Verlag sei nicht Eigentum der SED gewesen. Gleiche Auskunft des Archivleiters der Zentrag A. Lange, mit Übergabe eines beweiskräftiges Dokuments. (Dieses Dokument ist aus der Akte entfernt worden)

Anlage K16 - Vermerk der Unabhängigen Kommission vom 10.02.1993

Feststellung: der Aufbau-Verlag ist Eigentum des Kulturbunds. Hinweis auf Unwirksamkeit des Übergabe-/Übernahmeprotokolls auch aus diesem Grund, Scheitern der Umwandlung nach THG, Scheitern des Verkaufs an Lunkewitz.  

Anlage K 17 - Schreiben der Unabhängigen Kommission vom 10.03.1993 an die BVS

Zur Übersendung von Unterlagen der Unabhängigen Kommission aus denen "schlüssig hervorgeht, dass es sich bei dem Aufbau-Verlag Berlin und Weimar um enen organisationseigenen Verlag im Eigentum des Kulturbundes gehandelt hat." 

Anlage K18 - Schreiben der Unabhängigen Kommission vom 21.06.1993

Übersendung des Vorgangs zum Aufbau-Verlag mit der Feststellung, dass der Aufbau-Verlag ein Vermögensgegenstand des Kulturbunds ist.

Anlage K19 Schreiben der Aufbau-Verlag GmbH vom 29.12.1993 an die BVS

Auskunfts- und Hilfeersuchen Rechtsnachfolge Aufbau-Verlag Berlin und Weimar

Anlage K 20 - Protokoll der Besprechung vom 09.02.1994

Protokoll vom 11.02.1994 zur Besprechung vom 09.02.1994 zwischen der Beklagten und der Unabhängigen Kommission mit der Feststellung, der Aufbau-Verlag gehöre noch dem Kulturbund, die verkaufte Gesellschaft sei eine "vermögenslose Hülle"   

Anlage K 21 - Schreiben der BVS vom 11.02.1994 an die Aufbau-Verlag Geschäftsführung

Enthält die vorsätzlich falsche Auskunft, dass der Aufbau-Verlag Volkseigentum gewesen sei und die BVS alle Verpflichtungen aus den Kaufverträgen erfüllt habe

Anlage K22 -Vermerk der Unabhängigen Kommission vom 17.03.1994

Chronologische Übersicht über die eigentumsrechtliche Entwiicklung des Aufbau-Verlages. Gewinnabführung des Verlages an den Kulturbund bis einschließlich 1989. "Es gibt keine Hinweise auf eine Übertragung des Aufbau-Verlages in Volkseigentum"

Anlage K 23 - Aktennotiz der Unabhängigen Kommission

Bericht über die telefonische Mitteilung der UK an Herrn Lunkewitz, dass der Aufbau-Verlag Eigentum des Kulturbunds ist und er eine vermögenslose Hülle erworben habe.

Anlage K24 Schreiben der BVS vom 18.09.1995 an die Unabhängige Kommission

Fragen zur Wirksamkeit des Eigentumserwerbs am Grundstück Französische Strasse und der Übergabe in Volkseigentum

Anlage K 25 - Aktennotiz der Unabhängigen Kommission vom 04.10.1995

Vermeidung von Antworten auf Fragen der BVS im Schreiben der BVS vom 18.09.1995 wegen des Prozessrisikos Lunkewitz./.BVS

Anlage K 26 - Schreiben der Unabhängigen Kommission vom 04.10.1995 an die BVS

Vermögenszuordnung des Grundstücks Französische Strasse und Abweisung der sonstigen Rechtsfragen

Anlage K 27 - Schreiben des Prozessbevollmächtigten der BVS vom 27.09.1995 an die BVS

Benachrichtigung, dass der Prozessbevollmächtige der Investoren dem Verwaltungsgericht interne Dokumente der BVS vorgelegt hat.

Anlage K28 - Schreiben des Prozessbevollmächtigen der BVS vom 06.10.1995 an die BVS

Anfrage an die BVS, ob nicht die Möglichkeit besteht, eine Stellungnahme der Unabhängigen Kommission zu erhalten, aus der sich ergibt, dass deren Ermittlungsergebnisse nur vorläufig waren oder sie in sonstiger Weise relativieren.

Anlage K29 - Kurzmitteilung der BVS vom 09.10.1995 an Ihren Prozessbevollmächtigen

Anweisung, mit der BVS Sondervermögen bez. der gewünschten Erklärung der Unabhängigen Kommission Verbindung aufzunehmen

Anlage K30 - Vermerk der Unabhängigen Kommission vom 09.10.1995

Widerruf aller bisherigen Ermittlungsergebnisse und Beurteilungen. Stattdessen Feststellung, der Aufbau-Verlag sei durch einen "Fusionsvorgang" zum 01.01.1964 Eigentum der SED geworden. 

Anlage K 31 - Schriftsatz vom 06.11.1995 der Prozessbevollmächtigen der BVS an das Landgericht Berlin

Vorlage des Vermerks der Unabhängigen Kommission vom 09.10.1995 beim Landgericht Berlin

Anlage K 32 - Schreiben der BVS vom 14.09.1996 an den Kulturbund

Feststellung, dass der Aufbau-Verlag zweifellos zum Altvermögen des Kulturbunds gehört

Anlage K 33 - Urteil des LG Berlin im Verfahren 9 0 57/95

Abweisung der Klage der Investoren gegen die BVS

Anlage K34 - Urteil des Kammergerichts vom 05.05.1998

Zurückweisung der Berufung der Investoren gegen das Urteil des LG Berlin

Anlage K 35 - Beschluss des BGH vom 02.06.1999

Zurückweisung der Revision der Investoren gegen das Urteil der Kammergerichts

Anlage K36 - Anwaltsschreiben der ALG vom 09.05.2008 an die BVS

Aufforderung, wegen der fehlgeschlagenen Privatisierung Schandensersatz zu leisten

Anlage K 36a - Gliederung zum Schriftsatz der ALG vom 11.05.2009
Anlage K37 - notarielle Urkunde 1/45 des Notars Hühnebeck

Gründungsprotokoll der Aufbau-Verlag GmbH durch die Gesellschafter Willmann, Gysi, Wilhelm und Schiele

Anlage K38 - HRB Auszug 86 Nz 1945

Eintragung der Aufbau-Verlag GmbH in HRB 4001

Anlage K39 - Verfügung der sowjetischen Militärverwaltung vom 28.11.1945

Genehmigung zum Betrieb der Aufbau-Verlag GmbH

Anlage K 40 - notarielles Angebot vom 01.10.1945

die Herren Willmann, Wilhelm und Schiele treten ihre Anteile an der Aufbau-Verlag GmbH an den Kulturbund ab

Anlage K41 - notarielle Urkunde 31/46 vom 30.03.1946 des Notars Dr. Graser

Annahme der Angebote auf Übertragung der Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH durch den Kulturbund

Anlage K 42 - Gewerbeerlaubnis für den Aufbau-Verlag vom 10.03.1949

Amtliche Erlaubnis zur Verlagstätigkeit

Anlage K43 - Lizenzurkunde vom 09.10.1951

Lizensierung des Aufbau-Verlages durch das Amt für Literatur und Verlagswesen

Anlage K 44 - historischer HRB Auszug zum Aufbau-Verlag

Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister HRB 4001 Amtsgericht Berlin Mitte 

Anlage K 45 - Schreiben Johannes R. Becher vom 23.02.1955 an den Aufbau-Verlag

Ermächtigung zur Umtragung der Gesellschaft von HRB nach HRC

Anlage K46 - Schreiben der Aufbau-Verlag GmbH vom 25.04.1955 an den Magistrat von GroÃ? Berlin

Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in HRC als gleichgestellten Betrieb des Kulturbunds 

Anlage K47 - Schreiben des Magistrats von GroÃ? Berlin vom 05.04.1955 an den Aufbau-Verlag

Bestätigung der Eintragung in HRC unter der Firmierung Aufbau-Verlag

Anlage K 48 - Schreiben der BVS vom 13.08.1991 an die Unabhängige Kommission

Bitte um Mitteilung zum Rechtsstandpunkt der Unabhängigen Kommission hinsichtlich der Wirksamkeit des Übernahme- / Übergabeprotokolls betreffen den Aufbau-Verlag

Anlage K49 - Anlage K94 = Anlage K 92 und K 93
Anlage K50 - Fotokopie Ministerialblatt der DDR vom 23.08.1952

Statut der zentral geleiteten Betriebe der DDR

Anlage K51
Anlage K 52 - HRC Eintragungen zu Rütten & Loening

enthält Umwandlungsvermerk nach THG obwohl nicht als VEB eingetragen

Anlage K 53 Beschluss des Politbüros der SED zur Profilierung des Verlagswesens der DDR

"... die nachstehenden Verlage a) der Massenorganisationen: Aufbauverlag (Deutscher Kulturbund) Kultur und Fortschritt (Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft)..."

Anlage K 54 Verwaltungsvereinbarung des Ministeriums für Kultur für die partei- und organisationseignen Verlage

Festlegung: "die Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert."

Anlage K 55 - Abkommen des Ministerium für Kultur mit dem ZK der SED vom 13.12.1963

Regelung der Verwaltung der organisationseigenen Verlage für verschiedene Vermögensträger

Anlage K 56 - Bilanz des Aufbau-Verlages per 31.12.1963
Anlage K 57 - Eröffnungsbilanz des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar zum 01.01.1964
Anlage K 58 - Abkommen zwischen Ministerium für Kultur und Kulturbund

Vertrag über die Verwaltung des Aufbau-Verlages durch das Ministerium für Kultur, Bestätigung des Eigentums des Kulturband am Aufbau-Verlag

Anlage K59 - Schreiben des Ministerium für Kultur vom 11.06.1964 an den Aufbau-Verlag

Begleitschreiben zum Abkommen 1964 zwischen dem Kulturbund und dem Ministerium zur Verwaltung des Aufbau-Verlages

Anlage K 60 - Verwaltungsvereinbarung vom 18.04.1984

Vereinbarung zur Durchführung des Profilierungsbeschlusses vom 31.07.1962

Anlage K61 - Abschrift des Schreibens Dr. J. Goebbels vom 08.04.1924 an den Verlag Rütten & Loening

Goebbels reicht das Manuskript eines Romans zur Veröffentlichung ein.

Anlage K 62 Notarielle Urkunde der Notarin Gentz vom 24.03.1952

Gründung der Rütten & Loening GmbH mit den Gesellschaftern Volk & Welt GmbH, Lemmer und Manske-Kraus

Anlage K63 - Schreiben der BVS vom 26.07.1991 an den Kulturbund e. V.

Feststellungsbescheid der BVS vom 26.07.1991, dass das Altvermögen des Kulturbund e. V. unter treuhänderischer Verwaltung steht und Anordnung verschiedener Auflagen. 

Anlage K64 - Schreiben des Aufbau-Verlages Berlin und Weimar vom 02.07.1990 an das Bezirksgericht Berlin Mitte

Unter Bezugnahme auf der Treuhandgesetz Antrag auf Eintragung in das Handelsregister unter der Bezeichnung Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH i. A.

Anlage K 65 - Schreiben des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 24.07.1990 an das Bezirksgericht Berlin Mitte

Konzeption einer Aufbau-Verlag GmbH

Anlage K 66 - Schreiben des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 31.07.1990 an die BVS

Übersendung der Bilanz zum 30.06.1990 und einer Aufstellung der Vermögenswerte. Hinweis auf gescheiterte Bemühungen zur Umwandlung zum 01.06.1990, daher "Geltungsbereichts des Treuhandgesetzes" 

Anlage K 67 - Schreiben der Beklagten vom 26.08.1991 an die Aufbau-Verlag GmbH i. A.

In Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte übersendet die BVS den Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte an die Geschäftsleitung der Aufbau-Verlag GmbH i. A.

Anlage K68 - Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 23.08.1991

Gesellschafterversammlung der alleinigen Gesellschafterin BVS der Firma Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH am 23.08.1991

Anlage K 69 - Ã?bernahme-/Ã?bergabeprotokoll vom 02.04./14.03.1990

Vertrag zur Übergabe des Aufbau-Verlages und des verlages Rütten & Loening aus dem Eigentum der SED in Volkseigentum mit einseitiger Bestimmung der SED zu Zahlung des Wertes bei Weiterveräußerung

Anlage K70 - Schreiben der BVS vom 16.10.1991 an den Notar Dr. Paul

Zustimmungs- und Genehmigungserklärung der BVS zu den Verträgen vom 18,09. und 27.09.1991

Anlage K71 - Vermerk der BVS vom 13.05.1991

Bericht über die Aufforderung des Direktorats Sondervermögen der BVS an das Direktorat Privatisierung, dass vor dem Verkauf des Aufbau-Verlages und des Verlages Rütten & Loening diese von der Unabhängigen Kommissin freizugeben sind.

Anlage K 72 - Schreiben der BVS vom 13.08.1991 an die Unabhängige Kommission

Nachfrage der BVS zum Rechtsstandpunkt der Unabhängigen Kommission zur Wirksamkeit des Übergabe-/Übernahmeprotokolls

Anlage K73 - Schreiben der Unabhängigen Kommission vom 06.09.1991 an die BVS

Mitteilung, dass der Aufbau-Verlag und der Verlag Rütten & Loening wegen Unwrksamkeit des Übernahme-/Übergabeprotokolls zum Sondervermögen gehören. Bitte um Unterlagen um das Feststellungsverfahren dazu einzuleiten.

Anlage K74 - Vermerk der Kripo vom 02.10.1991

Sachverhalt Plusauflagen, Hinweis auf Ermittlungen und Mitteilungen der BVS, der Aufbau-Verlag stehe vor dem Verkauf und Übergabe und dadurch Beweismittelverlust, Information zu den Investoren.

Anlage K 75 - Vermerk der Staatsanwaltschaft vom 04.10.1991

Bericht der Staatsanwaltschaft, die BVS, Herr Dr. Richter weise auf die besondere Eilbedürftigkeit hin. 

Anlage K 76 - Vermerk der Staatsanwaltschaft vom 04.10.1991

Erklärung, die Dr. Hans Richter von der BVS weise auf die Eilbedürftigkeit der Durchsuchungsmassnahmen hin

Anlage K77 - Zeitungsartikel der FAZ vom 12.10.1991

Wirkung der Ermittlungen und Durchsuchung des Aufbau-Verlages in der Öffentlichkeit

Anlage K 79 - Schreiben BVS Sondervermögen an BVS Privatisierung vom 29.10.1991

weist darauf hin, dass die Verlage dem Sondervermögen zugeordnet sind, die Kaufverträge schwebend unwirksam sind und der Zustimmungsvorbehalt der Unabhängigen Kommission besteht.

Anlage K 80 - Aktennotiz der Unabhängigen Kommission vom 07.10.1991

Die Veräußerung (des Aufbau-Verlags) wird - nunmehr - unter den Vorbehalt der Zustimmung der Unabhängigen Kommission gestellt.

Anlage K 81 - Schreiben der BVS vom 09.10.1991 an die Unabhängige Kommission

Die Beklagte bittet die Unabhängige Kommission um Zustimmung zu den vorliegenden Verträgen zur Privatisierung des Aufbau-Verlages.

Anlage K82 - Aktennotiz der Unabhängigen Kommission vom 10.10.1991

Beginn der Nachforschungen, Einschaltung der Wirtschaftsprüfer (Arthur Anderson, Frau Schröder) Allein die Existenz des Übergabeprotokolls spreche für die Annahme Aufbau sei Parteieigentum gewesen.

Anlage K83 - Schreiben der BVS Sondervermögen vom 29.10.1991 an die BVS Privatisierung

Übersendung von Schreiben der Unabhängigen Kommission nach denen der Aufbau-Verlag der treuhänderischen Verwaltung durch das Direktorat Sondervermögen untersteht. die Kaufverträge seien unwirksam. 

Anlage K 84 - Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft vom 14.10.1991 an die BVS

Bestätigung des Zugangs der Genehmigungserklärung zum Kaufvertrag und Hinweis, dass den Käufern die Plusauflagen erst nach Vertragsschluss bekannt wurden.

Anlage K85 - Schreiben der BFL Beteiligunsgesellschaft vom 26.06.2007

Anfechtungerklärung zu den Verträgen mit der BVS wegen arglistiger Täuschung im Zusammenhang mit den Plusauflagen

Anlage K 86 - Schreiben der BVS vom 11.07.2006 (richtig:2007) an Rechtsanwalt Schrader

Zurückweisung der Anfechtungserklärung vom 26.06.2007

Anlage K87 - Teilurteil vom 24.01.2008 des Verwaltungsgerichts Berlin

Feststellung der Restitutionsberechtigung der Rütten & Loening OHG (der Alteigentümer)

Anlage K 88 - Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17.07.2007

Beiladung der Altgesellschaft Rütten & Loening 

Anlage K89 - Beschluss vom 19.02.2007 des Verwaltungsgerichts Berlin

Beiladung der Firma Rütten & Loening (Alteigentümer)

Anlage K 90 - Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 02.03.2007

Beiladung der Firma Verlag Rütten & Loening, Berlin

Anlage K 91 - Mitteilung des LARoV Berlin vom 09.01.1992

Dem Erben der Alteigentümer von Rütten und Loening wird die Registriernummer 043750 91 mitgeteilt und berichtet, dass Rückfragen bei der BVS ergebnislos geblieben seien. 

Anlage K 92 - Kurze Version des Vermerks der Unabhängigen Kommission vom 22.10.1991

Enthält die falsche Behauptung, Aufbau sei als VEB in HRC eingetragen gewesen. Die SED habe sich nur als Eigentümer geriert. Anregung zu weiteren Nachforschungen in Bezug auf das Eigentum am Aufbau-Verlag mit konreter Fragestellung.

Anlage K93 - Lange Version des Vermerks der Unabhängigen Kommission vom 22.10.1991

fügt der kurzen Version hinzu: der Kulturbund gehe davon aus, durch die HRC Eintragung 1955 enteignet worden und daher restitutionsberechtigt zu sein. Legt dar, dass der Kulturbund die Eintragung selbt veranlasst und daher keinen Restitutionsanspruch habe. Vorschlag, keine Feststellung zu treffen, da die BVS nicht offiziell um Einvernehmen gebeten habe. 

Anlage K94 = Anlage K51
Anlage K95 = Anlage K52
Anlage K 96 - Schreiben der BFL-Beteiligungsgesellschaft vom 24.03.1992 an die BVS

Aufforderung an die BVS zur Abgabe einer Freistellungserklärung hinsichtlich der Plusauflagen

Anlage K97 - notarielle Urkunde vom 24.06.1992 des Notars Dr. Raue

Freistellungsvereinbarung zwischen der Aufbau-Verlag GmbH und der BVS zu den Plusauflagen

Anlage K98 - Vermerk der Aufbau-Verlagsgruppe vom 21.03.1996

Aufstellung der Ansprüche westlicher Verlage aus den Plusauflagen

Anlage K 99 - Gesprächsprotokoll der BVS vom 20.11.1992

Festlegung des Vorgehens gegenüber den Investoren, Feststellung der Formnichtigkeit der  Verträge, Planung der Vergleichsverhandlungen

Anlage K100 - Vermerk der BVS vom 20.01.1993

Sachstandsdarstellung nach dem Abschluss der Vergleichsvereinbarung vom 24.11.1992

Anlage K101 - Statut des Aufbau-Verlages vom 10.01.1961

Aufbau-Verlag als Verlag des Kulturbunds

Anlage K102 - Schreiben der BVS vom 02.12.1994 an die BFL Beteiligungsgesellschaft

Angebot zur Übertragung der Anteile an der Aufbau-Verlag GmbH 1945 auf die Aufbau-Verlag GmbH

Anlage K103 - Vertragsentwurf der BVS zum Angebot vom 02.12.1994
Anlage K 104 - Schreiben des Klägers an die BVS vom 04.01.1995

Schreiben des Klägers an die BVS mit dem Vorhalt, sie lasse ein Gefälligkeitsgutachten anfertigen

Anlage K105 - Schreiben vom 04.01.1995 per Fax der Beklagten an den Kläger

Die BVS weist den Vorhalt zurück, ein für sie ungünstiges Gutachten sei fertig, jetzt werde ein Gefälligkeisgutachen angefertigt und bittet den Kläger seine bisherige fäire Verhandlungsführung beizubehalten.

Anlage K 106 - Begleitschreiben Dr. Hohmanns vom 13.12.1994 zum Gutachten

Der Gutachter Dr. Hohmann weist auf sein Gutachten hin und erklärt, dass die Beklagte auf "verlorenem Posten" stehe, wenn sie weiterhin behaupte, der Aufbau-Verlag sei volkseigen gewesen.

Anlage K 107 - Gutachten Dr. Hohmanns vom 13.12.1994

Der Gutachter Dr. Hohmann kommt zum Ergebnis, dass der Aufbau-Verlag nie Volkseigentum war, sonders Eigentum des Kulturbundes ist.

Anlage K108 - Rechnung vom 06.03.1995 Prof. Dr. Schlink an die Beklagte

Für die Erstellung des Gutachtens durch Prof. Dr. Schlink und Dr. Hohmann zum Aufbau-Verlag werden 30.000 DM zuzüglich MwSt berechnet.

Anlage K 109 - Schreiben der BVS vom 12.10.1995 an den Gutachter Dr. Hohmann

Bestätigung, dass das Gutachten unter Mitarbeit der BVS entstanden ist.

Anlage K 110 - Schreiben vom 06.03.1995 der BVS an die Unabhängige Kommission

Begleitschreiben mit Berufung auf das "Gutachten Schlink" und Bitte um zustimmende Eilentscheidung zum Entwurf des VA, der dem Kulturbund die Zustimmung zum Verkauf des Aufbau-Verlages an Herrn Lunkewitz versagt.

Anlage K 111 - Bescheid der BVS vom 06.03.1995 an den Kulturbund e. V.

Untersagung der Veräußerung des Aufbau-Verlages an Herrn Lunkewitz

Anlage K112 - Handschriftliche Notiz der Unabhängigen Kommission

Herr Berger weist den Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission auf die Hintergründe des VA der Beklagte hin: "Klage Lunkewitz/BVS" und erbittet zustimmende Eilentscheidung.

Anlage K 113 - FAX Nachricht des Sekretariats an den Vors. der Unabhängigen Kommission

Vorlage des Entwurfs des VA der BVS zur beantragten Eilentscheidung an den Vors. der Unabhängigen Kommission

Anlage K114 - Vermerk der Unabhängigen Kommission vom 08.03.1995

Bestätigung der Eilentscheidung durch den Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission zum Einvernehmen zum VA der BVS

Anlage K115 - Schreiben der Unabhängigen Kommission vom 07.03.1995 an die BVS

Erteilung des Einvernehmens zum Antrag der BVS vom 06.03.1995 auf Erlass des VA gegen den Kulturbund e. V. wegen Verkauf Aufbau-Verlag 

Anlage K 116 - Schreiben der Unabhängigen Kommission vom 08.03.1995 an die BVS

Übersendung der Erteilung des Einvernehmens zum VA der BVS gegen den Kulturbund

Anlage K117 - Schreiben der BVS vom 09.03.1995 an den Kulturbund e. V.

Erlass des VA mit Ablehnung der Zustimmung zum Verkauf des Aufbau-Verlages an Herrn Lunkewitz

Anlage K 118 - Schreiben der BVS vom 10.03.1995 an die Unabhängige Kommission

Begleitschreiben zur Übersendung des VA der BVS vom 09.03.1995 gegenüber dem Kulturbund 

Anlage K119 - Protokoll der mündlichen Verhandlung am 29.11.1999 vor dem Verwaltungsgericht Berlin

Abgabe der Prozesserklärung der BVS, eine Zustimmung zum streitigen Kaufvertrag sei nicht erforderlich.

Anlage K120 - Schreiben der Unabhängigen Kommission vom 14.12.1999 an das Verwaltungsgericht Berlin

Zustimmung der Unabhängigen Kommission zur Prozesserklärung der BVS

Anlage K 121 - Prozesserklärung der BVS vom 17.12.1999 gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin

Wirksamwerden der Prozesserklärung, das der Kulturbund hinsichtlich einer Verfügung über den Aufbau-Verlag nicht mehr der treuhänderischen Verwaltung untersteht. 

Anlage K122 - Schreiben der Rechtsanwälte Frantzen und Wehle vom 17.06,2009 an die BVS

Anfechtung der Verträge mit der BVS wegen mehrerer arglistiger Täuschungen im Zusammenhang mit dem Vergleich vom 24.11.1992

Anlage K 123 - Anfechtungserklärung der BFL Beteiligungsgesellschaft vom 16.06.2009

Die mit der BVS geschlossenen Verträge werden wegen mehrfacher arglistiger Täuschungen angefochten

Anlage K124 - Gliederung zum Schriftsatz der ALG vom
Anlage K125 - BGH Entscheidung vom 16.10.2006

Parallelfall fehlgeschlagener Umwandlung mangels Anwendbarkeit des Treuhandgesetzes

Anlage K 126 - Schreiben der Aufbau-Verlag GmbH vom 15.02.1993

Bericht über die Erfüllung der Arbeitsplatzzusagen im Vertrag vom 18.09.1991

Anlage K 127 - Schreiben der Aufbau-Verlagsgruppe vom 29.11.1993 an die BVS

Nachweis der im Vertrag vom 18.09.1991 zugesicherten Arbeitsplätze

Anlage K128 - Schreiben des RA Schrader vom 09.05.2008 an die BVS

Für den Mandanten BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH Aufforderung zur Schadensbeseitigung durch die BVS

Anlage K129 - Schreiben der RA Anwälte Hauck vom 09.05.2008 an die BVS

Für Mandant Bernd F. Lunkewitz Aufforderung zur Schadensbeseitigung durch die BVS 

Anlage K130 - Schreiben der BVS vom 13.07.1994 an den Aufbau-Verlag und den Kläger

Aufforderung zum Nachweis der Arbeitsplatzverpflichtung nach dem Vertrag vom 18.09.1991

Anlage K131 - Schreiben der Aufbau-Verlag Gmbh vom 18.09.1991

Nachweis der Arbeitsplatzverpflichtung nach dem Vertrag vom 18.09.1991

Anlage K132 - Notarielle Urkunde vom 18.09.1991 des Notars D. Müller

Kaufvertrag über die Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH i. A. und der Rütten & Loening GmbH i. A

Anlage K 133 - notarielle Urkunde des Notars Dr. Paul vom 27.11.1991

Änderungs- und Beitrittsvertrag zum Kaufvertrag vom 18.11.1991. Die Investoren trenten dem Kaufvertrag bei.

Anlage K134 - Auszug aus HRB 3991 vom 10.09.2009

Handelsregister Eintragungen der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH

Anlage K135
Anlage K 136 - Streitverkündung im Rechtsstreit LG Frankfurt 227 O 238/04

Die Aufbau-Verlag GmbH verkündet der BVS den Streit in dem Verfahren gegen Herrn Lunkewitz vor dem LG Frankfurt.

Anlage K137 - Schreiben der Rechtsanwälte Frantzen und Wehle vom 08.09.2009

Anfechtung der Verträge mit der BVS durch die ALG wegen arglistiger Täuschung

Anlage K138 - Bestätigung der Post

Rückschein des Schreibens vom 08.09.2009

Anlagen des Beklagten

Anlage B1 - Schreiben der BFL Beteiligungsgesellschaft vom 05.10.1994 an die BVS

Hinweis auf die Kenntnis der BVS von der fehlgeschlagenen Privatisierung des Aufbau-Verlages und Forderung auf Schadensersatz und Vertragserfüllung 

Anlage B2 - Gutachten RA Schrader vom 24.10.1994

Rechtsgutachten zur gescheiterten Privatisierung und Darstellung der Eigentumslage des Aufbau-Verlages 

Anlage B3 - Schreiben der BFL Beteiligungsgesellschaft vom 24.10.1994 an die BVS

Begleitschreiben zum Gutachten RA Schrader mit Forderung zur Schadensregulierung und Erfüllung des Vertrages

Anlage B4 - Schreiben der BFL Beteiligungsgesellschaft vom 15.11.1994 an die BVS

Wiederholte Sachverhaltsdarstellung der gescheiterten Privatisierung und Forderung auf Schadensersatz und Vertragserfüllung

Anlage B5 - Schreiben des RA Glücksmann vom 18.09.1991 an die BVS

Bedingte Zustimmungserklärung des Kulturbund e. V. zum Verkauf des Aufbauverlages  

Anlage B6 - Schreiben des Kulturbund e. V. vom 30.09.1991 an die BVS

Zustimmungserklärung des Kulturbundes 

Anlage B7 - Vermerk der Unabhängigen Kommission vom 22.10.1991

Sachverhaltsdarstellung der Unabhängigen Kommission zur Entwicklung der Eigentumsverhältnisse des Aufbau-Verlags mit Hinweis auf weitere Nachforschungen.

Anlage B8 - Schreiben der Unabhängigen Kommission vom 04.02.1999 an die Staatsanwaltschaft

Nach Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft, die wegen einer Strafanzeige gegen Verantwortliche der BVS u. a. wegen Betruges, ermittelte, berichtet die Unabhängige Kommission an die Staatsanwaltschaft über eigene Ermittlungen zur Kenntnis über die Eigentumsverhältnisse des Aufbau-Verlag und bestätigt, dass die Beteiligten nicht wider besseres Wissen gehandelt haben.

Die Anlage enthält auch Unterlagen zur Freiwilligen Altersversorgung für Mitglieder der SED betreffend Dr. Faber und Herr Dempewolf

Anlage B9 - Schreiben der BVS vom 21.11.1994 an die BFL Beteiligungsgesellschaft

Sachverhaltsdarstellung zum Eigentum am Aufbau-Verlag und Vergleichsangebot der BVS an die Investoren

Anlage B10 - Schreiben der BVS vom 02.12.1994 an die BFL Beteiligungsgesellschaft

Begleitschreiben zum Vergleichsangebot

Anlage B11 Schreiben des RA Schrader vom 05.12.1994 an die Präsidentin der BVS

Sachverhaltsdarstellung und Zurückweisung des Vergleichsangebot der BVS sowie eigener Vorschlag zum Vergleich

Anlage B12 - Protokoll der Gesellschfterversammlung vom 28.02.1995 der Aufbau-Verlag GmbH 1945

Gesellschafterversammlung der Aufbau-Verlag GmbH 1945: Fortsetzungsbeschluss, Berufung von Herrn Lunkewitz zum Geschäftsführer, Zustimmung zum Verkauf der Geschäftsanteile an Herrn Lunkewitz

Anlage B13 - notarielle Urkunde 85/95 vom 28.02.1995 des Notars Görl

Kauf- und Übertragungsvertrag über die Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH 1945

Anlage B14 notarielle Urkunde 90/95 vom 28.02.1995 des Notars Görl

Ergänzungsvertrag zum Vertrag über den Verkauf der Geschäftsanteil an der Aufbau-Verlag GmbH 1945

Anlage B15 - Schreiben des Kulturbund e. V. vom 01.03.1995 an die BVS

Erklärung des Kulturbunds zur Anfechtung der Zustimmung zum Verkauf des Aufbau-Verlages

Anlage B16 - Urteil des LG Berlin 9 0 57/95 vom 14.11.1995

Abweisung der Klage der Investoren gegen die BVS

Anlage B17 - Urteil des Kammergerichts 14 U 856/96 vom 08.05.1998

Zurückweisung der Berufung der Investoren gegen das Urteil des LG Berlin 9 O 57/95 und Zurückweisung der Klage gegen die BVS

Anlage B18 - BGH Beschluss vom 02.06.1999

Nichtannahmebeschluss und Zurückweisung der Revision der Investoren gegen das Urteil des Kammergerichts vom 05.05.1998

Anlage B19 - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2001

Nichtannahmeentscheidung wegen Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Anlage B20 - Urteil des LG Berlin 9 0 652/96 vom 14.10.1999

Abweisung der Klage Demewolf gegen die BVS mit Tatbestandsvestellungen des Gerichts zur Eigentumsentwicklung des Aufbau-Verlages

Anlage B21 Urteil des Kammergerichts 27 U 8618/2000 vom 26.10.2000

Zurückweisung der Berufung des Klägers Dempewolf gegen das Urteil des Landgerichts Berlin

Anlage B22 - Schreiben des Insolvenzverwalters Voigt-Salus vom 28.08.2008 an das Amtsgericht Charlottenburg

Vollständiges Gutachten über 68 Seiten: "Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH" mit dem Vorschlag, das Insolvenverfahren zu eröffnen.

Anlage B23 - Notarielle Urkunde 665/1992 des Notars Klein vom 24.11.1992

Vergleichsvertrag zwischen der BVS und den Investoren zu den Verträgen vom 18.09. und 27.09.1991 und Abänderung der Freistellung von den Plusauflagen

Landgericht Berlin 9-O-464_08

2008-10-16
Klageschrift der ALG (Aufbau-Liqidationsgesellschaft i. Insolvenz)

Klage der insolventen Aufbau-Verlagsgruppe GmbH, folgend ALG genannt

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2008-11-06
Verfügung LG zum schriftlichen Vorverfahren
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2009-01-23
Klageerwiderung der BVS

Die BVS beantragt Abweisung der Klage u. a. mangels Feststellungsinteresse, Verjährung und beruft sich auf den abgeschlossenen Vergleich 

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2009-11-03
Kostenfestsetzungsbeschluss des LG

Festsetzung weiterer Kosten iHv. 76.216,17 EUR

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2009-02-05
Ladung zur mündlichen Verhandlung am 30.06.2009
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2009-05-11
Replik der ALG zum Schriftsatz der BVS vom 23.0.2009

Gesamtdarstellung des Streitfalles durch die ALG im Umfang von 164 Seiten 

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2010-07-23
Antrag der BVS die sofortige Beschwerde zurückzuweisen
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2010-04-12
Stellungnahme der ALG zum Schriftsatz der BVS vom 03.03.2010
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2009-07-21
Ergänzung des Einspruchsschriftsatz der ALG vom 20.07.2009

Darlegung der Formnichtigkeit der Verträge mit der BVS

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2009-11-16
Antrag der BVS den Widerspruch der ALG zum Kostenfestsetzungsbeschluss zurückzuweisen
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2013-01-03
Kostenfestsetzungsbeschluss Nichtzulassung Revision zum BGH

Die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens beim BGH werden iHv. 250.448,35 EUR festgesetzt

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2009-06-22
Korrektur der BVS zu ihrem Schriftsatz vom 19.06.2009
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2010-06-03
Stellungnahme der BVS zum Antrag der ALG auf Ergänzung der Entscheidung und zur Gehörsrüge
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2009-11-13
Beschwerde der ALG gegen den weiteren Kostenfestsetzungsbeschluß
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2009-06-19
Antrag der BVS auf Abweisung der Klageanträge und Stellungnahme zum Schriftsatz der ALG vom 11.05.2009

Umfangreiche Darstellung des Sachverhalts und der Rechtslage aus Sicht der BVS

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2009-09-11
Ergänzender Vortrag der ALG zur Formnichtigkeit der Verträge

Vertiefender Vortrag zur Formnichtigkeit der notariellen Verträge mit der BVS

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2010-06-28
Zurückweisung des Antrags auf Ergänzung und der Gehörsrüge durch das LG
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2010-03-03
Antrag der BVS auf Zurückweisung des Tatbestandsberichtigungsantrags der ALG
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2009-07-08
Kostenfestsetzungsantrag der BVS

Beantragte Anwaltskosten zu Lasten der Klägerin 196.008,23 EUR

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2009-08-10
Ladung zur mündlichen Verhandlung am 22.09.2009
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2013-10-05
Kostenfestsetzungsbeschluß zum Verfahren vor dem Kammergericht

Diese Kosten werden iHv. 304.888,47 EUR festgesetzt

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2009-08-25
Sofortige Beschwerde der ALG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß
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2011-06-14
Beschluß des KG zur sofortige Beschwerde

Die sofortige Beschwerde ist unstatthaft

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2009-07-29
Korrektur zum Schriftsatz der ALG vom 20.07.2009
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2009-10-28
Antrag der BVS zur weiteren Kostenfestsetzung

Antrag zur Festsetzung weiterer Kosten iHv. 76.216,17 EUR

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2009-11-10
Tatbestandberichtigungsantrag der ALG

Antrag und Begründung zur Berichtigung zahlreicher Feststellungen des Urteils

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2009-10-20
Urteil des Landgerichts

Abweisung der Klage

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2010-07-14
Sofortige Beschwerde der ALG gegen den Beschluß des LG vom 28.6.2010
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2009-11-10
Zurückstellung der Entscheidung zur Kostenfestsetzung

die sofortige Beschwerde wird bis zur Entscheidudng über die Kosten zurückgestellt.

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2009-07-20
Einspruch der ALG vom 20.07.2009 gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts

Umfangreicher Schriftsatz von 60 Seiten mit Stellungnahme zu den in der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Rechtsansichten des Landgerichts, u. a. die Klägerin sei als GmbH i. A. "ex nihilo" entstanden 

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2009-09-22
Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 22.09.2009
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2009-08-31
BVS beantragt die Aufrechterhaltung des Versäumnisurteil

Stellungnahme der BVS zu den Schriftsätzen der ALG vom 20.,21. und 29. 07 2009. Begründung warum aus ihrer Sicht die Klage abzuweisen ist

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2009-08-18
Beschwerde der ALG gegen den Streitwertbeschluß des LG
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2009-09-08
Stellungnahme der BVS zur Streitwertbeschwerde der ALG

Die BVS beantragt die Aufrechterhaltung des Streitwertbeschlusses

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2009-12-29
Mitteilung LG zum Schriftsatz der BVS
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2009-10-08
Antrag der ALG zur Berichtigung des Protokolls der mdl.Verhandlung
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2010-04-17
Tatbestandsberichtigungsbeschluß LG

Zwei Berichtigungen werden gewährt, einhundert weitere weden zurückgewiesen 

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2009-06-17
Vorlage der Anfechtungserklärung vom 17.06.2009 durch die ALG

Zur Anfechtung der mit der BVS geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung.

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2009-06-30
Protokoll der mündlichen Verhandlung am 30.06.2009

Die ALG stellte keine Anträge weil das Gericht einen Schriftsatznachlass nicht gewährte,  Versäumnisurteil mit Klageabweisung

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2011-06-14
Beschluß Kammergericht zur Streitwertbeschwerde

Die Streiwertbeschwerde der ALG wird zurückgewiesen

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2010-05-14
Rüge gem.321a ZPO (Verweigerung des rechtlichen Gehörs)

Dem Gericht wird Willkür vorgeworfen

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2009-12-22
Antrag der BVS die Beschwerde der ALG zurückzuweisen
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2009-05-20
Klageanträge der ALG in Ergänzung zur Klageschrift

Die Klageanträge der ALG

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2009-06-25
Erwiderung der ALG auf den Schriftsatz der BVS vom 19.06.2009

Stellungnahme zu den zentralen entscheidungserheblichen Behauptungen der BVS

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2009-12-14
Fristsetzung des LG zur Stellungnahme im Streitwertbeschwerdeverfahren
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2009-10-20
Tenor des Urteils

Die Klage wird abgwiesen

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2010-10-15
Stellungnahme der ALG zum Nichtabhilfebeschluß

amüsant: Das LG behauptete eine falsche Seitenzahl sei wegen eines "Zahlendrehers" vorgekommen. Die betreffende Seitenzahl ist 22.

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2009-08-05
Kostenfestsetzungsbeschluss des LG

Kostenfestsetzung zu Lasten der ALG über 196.008,23 EUR 

 

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2011-09-07
Antrag der BVS zur Aktenüberlassung zur Bearbeitung des Kostenfestsetzungsantrages
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2011-03-03
Kostenfestsetzungsantrag der BVS iHv. 305.442,53 EUR

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2009-09-15
Erwiderung der ALG zum Schriftsatz der BVS vom 31.08.2009
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2010-02-15
Fristsetzung des LG zur Stellungnahme auf den Antrag auf Tatbestandsberichtigung
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2009-09-18
Stellungnahme der BVS zum Schriftsatz der ALG vom 11.09.2009

Argumentation gegen die Formnichtigkeit der Verträge und Hinweis auf den Vergleich

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2009-06-30
Versäumnisurteil des Landsgerichts
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2013-10-23
Kostenfestsetzungsantrag der BVS

Die BVS beantragt die Kosten iHv. 250.448,35 festzusetzen

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2010-08-12
Nichtabhilfebeschluß des LG zur sofortigen Beschwerde

die sofortige Beschwerde der ALG wird zurückgewiesen

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2010-05-12
Rüge ZPO
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