Am 16.10.2008 reichte die Aufbau-Liquidationsgesellschaft beim Landgericht Berlin gegen die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) eine Klage ein und begehrte die Feststellung, dass die Behörde verpflichtet ist, wegen der fehlgeschlagenen Privatisierung des Aufbau-Verlages im Jahre 1991 und wegen arglistiger Täuschungen im Zusammenhang mit den damaligen Vorgängen alle ihr entstandenen und noch entstehenden Schäden zu ersetzen.
Richter des Landgerichts Berlin - v.l.nr. Richter Schnorrenberg, Vorsitzende Richterin Weihe-Gröning, Richterin Gilge
Richter des Kammergerichts - v.l.nr. Vorsitzender Richter Neuhaus, Richter Frey, Richterin Schönberg
Die Klage wurde durch Urteil vom 20.10.2009 des Landgerichts Berlin
(AZ 90 O 464/08) abgewiesen.
Die am 26.11.2009 eingelegte Berufung wurde vom Kammergericht durch Urteil vom 10.02.2011 (AZ 10 U 167/09) abgewiesen, die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.
Die am 21.07.2011 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BGH vom 09.10.2012 (AZ VIII ZR 382/11) mangels „grundsätzlicher Bedeutung“ zurückgewiesen.
Am 12.11.2012 legte die Klägerin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Die Verfassungsbeschwerde der Klägerin bietet gleichzeitig einen sehr guten Überblick des gesamten Prozesses und könnte zum Einstieg in die Akte zuerst gelesen werden. Hier gelangen sie direkt zu dem Text.