Es ist kaum zu glauben mit welchem Aufwand die Staatsanwaltschaft München diese Anklage betreibt. Die Schuld der Angeklagten mag hier dahingestellt bleiben, Die Tatsachen sind von Außen nicht nachprüfbar, der Verlauf des Prozesses wird darüber aber genauer aufklären.
Wenn aber die gleichen Maßstäbe, die hier gegen die Vorstände der Deutschen Bank angelegt wurden, auch für Mitarbeiter der staatlichen Behörden, insbesondere die Mitarbeiter der Treuhandanstalt und der Unabhängigen Kommission gelten würden, müsste die Staatsanwaltschaft umgehend ein Verfahren wegen vollendeten Prozessbetruges gegen die in diesen Verfahren agierenden Verantwortlichen und die Anwälte der BVS einleiten.
Dies wird natürlich nicht geschehen, denn für die Behörden der Bundesrepublik gilt ganz offensichtlich: wenn wir gegen Gesetze verstoßen, dann ist das zulässig, denn wir sind der Staat. Oder wie Sascha Lobe im SPIEGEL zur NSA Affäre schrieb: „Alles ist erlaubt, wenn es dem Staatswohl dient. Und was das Staatswohl ist, bestimmen allein die Behörden.“