Archiv für den Monat: Mai 2015

BRD und DDR: Rechtsstaat oder Unrechtsstaat?

Der ehemalige Verfassungsrichter Böckenförde äußerte sich in der FAZ vom 12. Mai 2015 zu dieser Frage in Bezug auf die DDR und kommt zu dem Ergebnis, dass die DDR jedenfalls kein Unrechtsstaat war, obwohl es dort vielfaches Unrecht, Freiheitsverletzungen und Ungerechtigkeit gab. Die Rechtsbrecher im Staatsdienst der DDR haben in den meisten Fällen sogar mit gutem Gewissen das Recht gebrochen, etwa nach der Devise: wenn wir (im Interesse des Staates oder des Sozialismus) das Gesetz verletzen, dann ist das trotzdem richtig.

Diese Haltung der Staatsdiener ist jedoch nicht auf die DDR begrenzt. Am entsetzlichsten noch war sie im 3. Reich, als Himmler in seiner Posener Rede behauptet, dass die Mitglieder der SS in der Durchführung des Holocausts „anständig geblieben“ seien. Aber auch in der Bundesrepublik verführt der fatale Chorgeist in der Verwaltung und Justiz immer wieder dazu, das geltendes Recht aus vermeintlich „guten“ Gründen von Staatsdienern gebrochen und rechtswidriges Handeln des Staates von der Justiz gedeckt wird. Das allein macht die Bundesrepublik jedoch nicht zu einem Unrechtsstaat.

Der Rechtsstaat ist nach Böckenförde nicht ein Gerechtigkeitsstaat, sondern ein Staat der das geltende Recht ohne Ansehung der Person anwendet und staatliche Willkür ausschließt. „Ausgangs- und Kernpunkt des Rechtsstaats bleibt, dass sich alles staatliche Handeln in der Weise des Rechts vollzieht.“
Entscheidend sei die Bindung von Verwaltung und Rechtsprechung an Gesetz und Recht – und die Unabhängigkeit der Richter.

Das ist kein Generalverdacht gegen Staatsdiener sondern die realistische Annahme, dass Handlungen der staatlichen Verwaltung rechtswidrig sein können. Deshalb sollen sie von den betroffenen Bürgern mit Hilfe der Justiz kontrolliert und notfalls korrigiert werden können.

Die Verwaltung in der Bundesrepublik genießt bei deutschen Richtern schon traditionell besonderen Respekt, aber schon allein die notwendige Existenz der Verwaltungsgerichte beweist, dass auf allen Ebenen und immer wieder von betroffenen Bürgern das staatliche Verwaltungshandeln mit Hilfe der Gerichte auf den Boden des geltenden Rechts zurückgeführt werden muss. Die Nähe der Verwaltungsrichter zu der staatlichen Verwaltung, aus deren Reihen sie regelmäßig kommen und in die sie regelmäßig zurückkehren, macht das an sich schon schwierig genug. Aber wenigstens können von den Betroffenen die relevanten Akten eingesehen und die Umstände an Hand der gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.

Zivilrechtliche Ansprüche gegen staatliche Einrichtungen und Behörden, z. B. auf Schadensersatz, muss der Bürger vor den Zivilgerichten verfolgen wo die staatliche Verwaltung ihre Akten nicht vorlegen muss.

Die Justizverwaltung hat außerdem für Klagen gegen den Staat regelmäßig eine „Sonderzuständigkeit“ eingerichtet, was dazu führt, dass bestimmte Spruchkörper und Richter von dem üblichen „Rotationsprinzip“ ausgenommen über Jahre für solche Fälle zuständig sind. Das hinterlässt tiefe Spuren in ihrer Rechtsprechung. Der betroffene Bürger tritt deshalb von vornherein auf einen übermächtigen Gegner, von dem der Richter – trotzt aller formalen Unabhängigkeit – in der Lebenswirklichkeit auch noch abhängig ist. Zusammen mit der deshalb nur zu „verständlichen“ richterlichen Vermutung, dass staatliches Verwaltungshandeln gesetzmäßig ist, dem „allgemeinen Interesse“ entspricht, kaum der Bereicherung einzelner und wenigstens aber der „Staatsräson“ dient, hat das noch fatalere Auswirkungen auf die Abwägung der vorgebrachten Tatsachen (um Wahrheitsfindung geht es im Zivilprozess nur eingeschränkt) und abhängig davon auf die Rechtsprechung.

Die Vorgänge um die Prozesse bezüglich der Eigentumsverhältnisse des Aufbau-Verlages und das Verwaltungshandeln der Treuhandanstalt sind ein eklatantes Beispiel dafür, wie sehr von den Gerichten in der Bundesrepublik die fiskalischen Interessen des Staates höher bewertet werden als das geltende Recht und seine gesetzmäßige Anwendung ohne Ansehung der Person.

Das Vortragsverhalten der dort verklagten Behörden ist an den entscheidenden Stellen gekennzeichnet von Prozessbetrug und Urkundenfälschung und die Verhandlungsführung der Gerichte von Befangenheit und Parteilichkeit der Richter.

Was sich hier anhört wie die Schimpftirade eines schlechten Verlierers, ist auf dieser Website im Detail nachvollziehbar dargelegt. Die meisten Täter, soweit sie bekannt sind, werden genannt und als das bezeichnet, was sie sind: Lügner, Betrüger, Urkundenfälscher.

Der Glaube an den vermeintlichen Rechtsstaat lässt nun den naiven Leser erwarten, dass nach den schweren Anklagen, die gegen die genannten Mitarbeiter der deutschen Behörden und einige der mit dem Fall Aufbau-Verlag befassten Richter erhoben werden, entweder der Staat als deren Dienstherr wegen Beleidigung oder Verleumdung juristisch dagegen vorgehen oder aber die so peinlich angegriffenen Behörden und ihre Mitarbeiter zur Verantwortung ziehen würde. Aber nichts dergleichen geschieht.

Auch die Erwartung, dass die Presse über die ganz offensichtlichen Vergehen der Mitarbeiter der Behörden und die Manipulationen der Gerichte oder wenigstens über die Existenz so gravierender Verwürfe und ihre Nichtbeachtung schreiben würde, erfüllt sich nicht.

Gleichzeitig wird die Website täglich aufgerufen und gelesen. Die Vorwürfe sind also bekannt und man kann getrost davon ausgehen, dass auch und gerade die Beschuldigten und ihre Vorgesetzten darüber genauestens unterrichtet sind.

Durch Ihr beharrliches Schweigen haben die Täter und ihre Helfer in der Verwaltung und den Gerichten längst anerkannt, dass sie den Ausführungen auf der Website nichts entgegenzusetzen haben und dass die Vorwürfe zutreffen.

Weil sie zurecht fürchten, dass in einem der Wahrheitsfindung unterliegenden Strafverfahren alle diese Vorwürfe als Wahrheit und damit als berechtigt anerkannt werden, versuchen die Täter und ihre Helfer diesen Fall totzuschweigen.

Auf den skrupellosen Rechtsbruch folgt der moralische Bankrott und die verantwortungslose Feigheit dieser Staatsdiener.

Macht das die Bundesrepublik zu einem Unrechtsstaat? In der DDR gab es sehr viel mehr Fälle dieser Art, aber auch sie war keine Unrechtsstaat, sondern „nur“ ein Staat in dem Unrecht in großem Umfang möglich und alltäglich war. Die Bundesrepublik ist nicht qualitativ, sondern nur quantitativ anders zu beurteilen.

Vorstände der Deutschen Bank unter Anklage wegen versuchten Prozessbetruges

Es ist kaum zu glauben mit welchem Aufwand die Staatsanwaltschaft München diese Anklage betreibt. Die Schuld der Angeklagten mag hier dahingestellt bleiben, Die Tatsachen sind von Außen nicht nachprüfbar, der Verlauf des Prozesses wird darüber aber genauer aufklären.
Wenn aber die gleichen Maßstäbe, die hier gegen die Vorstände der Deutschen Bank angelegt wurden, auch für Mitarbeiter der staatlichen Behörden, insbesondere die Mitarbeiter der Treuhandanstalt und der Unabhängigen Kommission gelten würden, müsste die Staatsanwaltschaft umgehend ein Verfahren wegen vollendeten Prozessbetruges gegen die in diesen Verfahren agierenden Verantwortlichen und die Anwälte der BVS einleiten.
Dies wird natürlich nicht geschehen, denn für die Behörden der Bundesrepublik gilt ganz offensichtlich: wenn wir gegen Gesetze verstoßen, dann ist das zulässig, denn wir sind der Staat. Oder wie Sascha Lobe im SPIEGEL zur NSA Affäre schrieb: „Alles ist erlaubt, wenn es dem Staatswohl dient. Und was das Staatswohl ist, bestimmen allein die Behörden.“