Der Fall Maximum zeigt, wie die Berliner Justiz noch nicht mal ein Minimum an Rechtsstaatlichkeit im Verhalten der BVS erzwingt
Der Fall Maximum ist ein klassischer Fall von Regierungskriminalität, der aus opportunistischen Gründen von der staatlichen Verwaltung begangen und von der Justiz and dann sogar noch vom Parlament – Petitionsausschuss – nach seiner Aufdeckung vertuscht wird.
Die berüchtigte 9. Kammer des Landgerichts Berlin hat – wie auch bei den Prozessen um den Aufbau-Verlag – über selbst offensichtliches Fehlverhalten der Treuhandanstalt hinweg gesehen und das Kammergericht hat das alles bestätigt.
Das Fall ist eigentlich gar nicht kompliziert und kann ganz kurz so zusammengefasst werden:
Die Treuhandanstalt hat einem privaten Investor ein Unternehmen verkauft, dessen wesentlicher Wert aus einem großen Industriegelände bestand, das der Käufer bebauen wollte. Schon vor dem Vertragsabschluss – und dem Käufer unbekannt – hat aber die Stadt Potsdam für dieses Gelände eine Satzung aufgestellt, die weitreichende Baubeschränkungen enthält und die Realisierung der geplanten Bebauung unmöglich macht.
Die eine Behörde verkauft ein Baugrundstück, die andere Behörde verhindert die Bebauung. Beteiligte Behördenvertreter beider Behörden kennen die Umstände. Man sollte meinen, das so etwas nicht legal sein kann.
Nachdem der Käufer davon erfährt, will er vom Vertrag zurücktreten, aber er wird daran festgehalten. Den Kaufpreis bekommt er nicht zurück, die Investitionen in das gekaufte Unternehmen muss er aufbringen.
Dann stellte sich heraus, dass die Protokollierung des Kaufvertrags entgegen gesetzlicher Bestimmungen des Beurkundungsrechts durchgeführt worden sein soll, denn wesentliche Teile des Vertrages wurden vom Notar nicht vorgelesen.
Das Kammergericht weist die Klage des Käufers ab, weil die Berufung auf das Beurkundungsrecht angeblich verwirkt sei. Der Bundesgerichtshof hebt diese Entscheidung auf.
Daraufhin führt das Kammergericht eine „Beweiserhebung“ durch, die – schon fast selbstverständlich – durch die Vernehmung der an der Protokollierung beteiligten, zu dem „Ergebnis“ kommt, das die Protokollierung vollständig erfolgt sei.
Diese „Würdigung“ der Zeugen durch die Tatrichter lässt der BGH gelten und weist die Revision zurück. Alle weiteren Rechtsmittel sind erfolglos.
Der Käufer trägt den Fall in den Petitionsausschuss des Bundestages. Der ermittelt gründlich und beschließt zunächst, die Sache der Bundesregierung zur Abhilfe vorzulegen.
Unmittelbar vor der Abstimmung wird dieses Votum – ohne weitere Diskussion – geändert und der Fall zu den Akten gelegt.
Prof. Dr. jur. Bernhard Kempen, Geschäftsführender Direktor des Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln schreibt auf dieser Website über den Fall:
„Wer einen Fall in die Öffentlichkeit bringt, tut gut daran, der Öffentlichkeit seine Ziele und Absichten offen zu legen. Das gilt umso mehr, wenn es der eigene Fall ist und wenn der Fall politisch brisant ist.
Es geht um Transparenz. Das Anliegen ist nicht, um Sympathie zu werben, Solidarität einzufordern, um Verständnis zu bitten, das eigene Verhalten zu rechtfertigen, Beteiligte anzuprangern oder die Welt in Deutschland zu einer besseren Welt zu machen. „
Hier irrt der Professor Kempen:
Es ist sogar notwendig für die Sicherung unserer Demokratie, in solchen Fällen politisch oder fiskalisch motivierter Urteile „um Sympathie zu werben, Solidarität einzufordern, um Verständnis zu bitten, das eigene Verhalten zu rechtfertigen, Beteiligte anzuprangern oder die Welt in Deutschland zu einer besseren Welt zu machen“.
Bernd F. Lunkewitz
http://www.der-fall-maximum.de/